Kanzlei

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Auf unseren Straßen sind heute mehr Kraftfahrzeuge unterwegs, als je zuvor. Jedes Jahr ereignen sich alleine in Deutschland über zwei Millionen Verkehrsunfälle. Eine steigende Kontrolldichte bei den Verkehrsüberwachungs- maßnahmen führt in zunehmendem Maße zu Bußgeldverfahren oder sogar verkehrsstrafrechtlichen Ermittlungs- verfahren mit zum Teil einschneidenden Folgen für die Betroffenen.

Die hohe Zahl von Kraftfahrzeugen führt aber auch für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer oder Fußgänger, zu einem gestiegenen Konfliktpotential. Hinzu kommen seit einigen Jahren neue Fahrzeugtypen wie z.B. E-Scooter die mittlerweile auch immer häufiger Gegenstand von Ermittlungsverfahren sind.


Gerade auch der Verkehr in einer Großstadt wie Frankfurt am Main stellt bei der Aufarbeitung von Geschehensabläufen besondere Anforderungen an Verkehrsteilnehmer einerseits und Rechtsanwälte und Gerichte andererseits. 

Mit der Verkehrsdichte und immer neuen Fragestellungen wachsen auch Umfang und Komplexität der verkehrsrechtlichen Regelungen und Gesetze. Hinzu kommt eine immer umfangreicher werdende Rechtsprechung auf allen Gebieten des Verkehrsrechts.

Während das Verkehrsrecht vor einigen Jahren meist noch von Allgemeinanwälten „nebenher“ mitbearbeitet wurde, hat es sich mittlerweile zu einer eigenständigen und hochkomplexen Rechtsmaterie entwickelt. Dies war letztlich auch der Grund dafür, daß der Gesetzgeber die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ eingeführt hat, die die Rechtsanwaltskammern an Rechtsanwälte verleihen können, die im Rahmen einer strengen Überprüfung eine umfangreiche praktische Erfahrung im Verkehrsrecht nachgewiesen, sowie mehrere umfangreiche Prüfungen erfolgreich abgelegt haben. Nach Verleihung des Titels, hat der Rechtsanwalt jährlich fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen nachzuweisen.

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