Rechtsgebiete

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Verkehrsrecht

Einen Moment nicht aufgepaßt und schon ist man geblitzt worden. Das wird schnell teuer. Und unter Umständen droht sogar ein Fahrverbot. Ohne fachspezifische anwaltliche Vertretung ist kaum jemand in der Lage, sich gegen Ermittlungsbehörden und vor Gericht effektiv zur Wehr zu setzen und seine Rechte wahrzunehmen. 


Waren Alkohol oder Drogen im Spiel? Dann ist die Fahrerlaubnis unmittelbar in Gefahr! Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten mit einem fachkundigen Anwalt an Ihrer Seite.


Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt weiß, wie schnell man in einen Unfall verwickelt werden kann. Und plötzlich ist man Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.


Unser Büro berät und vertritt Sie in diesen und allen anderen verkehrsrechtlichen Fragen:


• Verkehrsstrafsachen (z.B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung/Tötung, illegales Autorennen)

• Bußgeldsachen (z.B. Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht)

• Führerscheinsachen (z.B. MPU, Maßnahmen in der Probezeit, Fahrerlaubnisentziehung

• Autokauf (z.B. Sachmängelhaftung, Vertragsrücktritt)

• Leasing (z.B. Haftung für Schäden, Streit bei der Fahrzeugrückgabe)


Bitte beachten Sie, daß wir bis auf weiteres keine Mandate im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadenersatz aus Unfallschäden übernehmen.

Strafrecht

Sportbootrecht / Wassersportrecht

Wer unter unter Einfluß von Betäubungsmitteln fährt, hat diese zuvor besessen und wahrscheinlich auch erworben, wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt ist manchmal mit einem gestohlenen Auto unterwegs und wer sich seiner Festnahme widersetzt, verwirklicht hierbei häufig weitere Straftatbestände.

Hinzu kommen häufig Aussagedelikte, wenn andere Beteiligte geschützt werden sollen.

Es würde daher wenig Sinn ergeben, die Verteidigung in Strafsachen auf verkehrsbezogene Taten zu beschränken. Wir vertreten Sie daher gerne auch mit der gleichen Professionalität im Hinblick auf allgemeine Straftatbestände z.B. auch im Betäubungsmittelrecht.


Verkehr findet nicht nur an Land statt, sondern auch zu Wasser. Dennoch ist das Binnen- und Seeschifffahrtsrecht ein Spezialgebiet, das nicht viel mit dem allgemeinen Verkehrsrecht zu tun hat: Andere Regeln, andere Behörden, andere Gerichte. Dies erfordert auch von anwaltlicher Seite nicht nur spezielle Rechtskenntnisse, sondern auch eine gewisse nautische Sachkunde.


Gerne vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten aus den Bereichen Sportbootrecht bzw. Wassersportrecht, z.B.:


Strafsachen (z.B. strafbare Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzung/Tötung bei Kollisionsereignissen)

Bußgeldsachen (z.B. Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren ohne die erforderliche Lizenz)

Umweltdelikte (z.B. Fehler beim Betanken)

Fahrerlaubnissachen (z.B. Eignungszeifel, Fahrerlaubnisentziehung)

Schadenregulierungen bei Sach- und Personenschäden (z.B. Kollisionsschäden, Schmerzensgeld)

Abwehr von Schadenersatzforderungen (z.B. Beschädigungen an anderen Booten, Steganlagen oder Schleusen)

Bootskauf (z.B. Sachmängelhaftung, Vertragsrücktritt, Finanzierung)

Versicherungsrecht (z.B. Leistungsverweigerung des Kaskoversicherers)

Rufen Sie uns an: 069 - 366 099 80

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